Corona Regelungen
Für alle, die von der Corona-Krise betroffen sind und sich daher in Liquiditätsschwierigkeiten befinden, haben die Sozialversicherungsinstitutionen und das Finanzministerium Erleichterungen vorgesehen. Diese Hilfe betrifft insbesondere Zahlungserleichterungen wie Stundungen und Herabsetzung der Vorauszahlungen (GSVG u Einkommen/Körperschaftsteuer).
Hier eine Übersicht über die derzeitigen Regelungen (Stand 18.3.2020)
Steuer-Info - Aktuell
Erneute Erhöhung des Basiszinssatzes

Durch die jüngst von der EZB beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,75 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 1,38 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 2.11.2022 | Bis 1.11.2022 | |
Stundungszinsen | 3,38 % | 2,63 % |
Aussetzungszinsen | 3,38 % | 2,63 % |
Anspruchszinsen | 3,38 % | 2,63 % |
Beschwerdezinsen | 3,38 % | 2,63 % |
Umsatzsteuerzinsen | 3,38 % | 2,63 % |
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